Wasserversorgung

In Deutschland ist die öffentliche Wasserversorgung als Daseinsvorsorge im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert. Das WHG ist auch die Grundlage für wichtige Verordnungen wie die Abwasserverordnung (AbwV), die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die Grundwasserverordnung (GrwV). Im Grundgesetz ist geregelt, dass die Kommunen für die öffentliche Wasserversorgung zuständig sind. In den Landeswassergesetzen ist festgelegt, dass die Städte und Gemeinden diese Aufgabe auch zusammen mit anderen Kommunen erfüllen können oder andere Dritte damit beauftragen dürfen. Dementsprechend gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Konstellationen: von Kommunen, die die Aufgabe komplett selbst übernehmen, über Formen der interkommunalen Zusammenarbeit in Form von Zweckverbänden oder gemeinsam unterhaltenen Vorlieferanten bis hin zu privaten Unternehmen, die von Kommunen mit der öffentlichen Wasserversorgung beauftragt wurden. In ganz Deutschland gibt es rund 5.800 Wasserversorgungsunternehmen. 432 davon haben ihren Sitz in Hessen.

Zu unseren Aufgaben zählen:

  • Herstellung und Teilerneuerung von Hausanschlüssen
  • Überwachung von Fernwirkanlagen
  • Reinigung, Kontrolle und Erneuerung von Wasserversorgungsanlagen
  • Kontrolle, Reparatur, Erneuerung und Instandhaltung des Rohrnetzes
  • Wechsel von Wasserzählern
  • Überprüfung der Notbrunnen für die Notversorgung von Bürgern
  • Ablesung und Überwachung des Wasserverbrauchs
  • Messung von Hydranten
  • Verbrauchsabrechnung (Beitragsbescheide, Buchhaltung, Kundencenter und Mahnwesen)
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