Trinkwasser

Die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser zu jeder Zeit und der hohe Standard der deutschen Abwasserentsorgung sind die Lebensgrundlage unserer heutigen Gesellschaft. Sie sind maßgebliche Faktoren für die hohe Lebenserwartung und wichtiger Standortfaktor für die Kommunen. Ohne Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung gibt es zum Beispiel keine Baugebiete, keine Gewerbegebiete, kein Wachstum. Auch unser Wohlstand ließe sich ohne den Erhalt und Ausbau der Versorgung nicht halten. Im Branchenbild der Deutschen Wasserwirtschaft heißt es: „Für ein Leben ohne Armut in einer gesunden Umwelt und einer sich entwickelnden Wirtschaft benötigen Menschen Zugang zu Trinkwasser, Sanitärversorgung, Abwassermanagement und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen.“

Für moderne Zivilisationen wie uns ist die Ressource Wasser vielleicht selbstverständlich geworden, doch in einigen Ländern der Erde ist sie das nicht. Nicht alle verfügen über ein hochwertiges Trinkwasserversorgungssystem. Das soll sich ändern. In den Sustainable Development Goals (SDGs) wurde als Ziel definiert, dass bis 2030 eine nachhaltige Wasser- und Sanitärversorgung weltweit für alle sichergestellt sein soll. Außerdem sollen bis dahin die Wasserressourcen vor Verschmutzung und Übernutzung geschützt sein. Mit dazu gehört das Engagement eines jeden einzelnen. Der hohe Wert einer funktionierenden Wasserwirtschaft und des Wassers als regionales Produkt muss wieder mehr ins Bewusstsein der Gesellschaft rücken. Alle Produzenten und Konsumenten müssen die Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen.

Die Bereitstellung von Trinkwasser ist in Deutschland die Aufgabe der Wasserversorger. Bevor das Wasser bei uns zu Hause als Trinkwasser aus dem Wasserhahn sprudelt, wird es gegebenenfalls im Wasserwerk mit Hilfe von Filtern und/oder anderen Aufbereitungsverfahren aufbereitet.

Das im Wasserwerk aufbereitete Trinkwasser wird durch das verzweigte Trinkwassernetz bis zu jedem Hausanschluss geleitet.

Das Trinkwassernetz besteht in der Regel aus:

  • größeren (Haupt-)Wasserleitungen, die das Wasserwerk mit den Ortsnetzen verbinden,
  • Druckerhöhungsanlagen, die das Wasser nach oben pumpen, wenn erforderlich,
  • Hochbehältern, die meist aus den Hauptleitungen mit Wasser befüllt werden, und das Wasser dann in die Ortsnetze abgeben
  • Wasserleitungen in den Ortsnetzen, die in der Regel in den Straßen verlegt sind
  • Hausanschlussleitungen, die den Hausanschluss als Übergabepunkt des Wassers in das private Hausnetz des Eigentümers, mit der Wasserleitung in der Straße verbinden

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Pflichten von Wasserversorgern und Überwachungsbehörden. Sie setzt fest, welche mikrobiologischen und chemischen Parameter untersucht werden müssen und wie häufig Trinkwasser beprobt werden muss. Nur wenn alle Grenz- und Richtwerte eingehalten werden, darf das Wasser als Trinkwasser abgegeben werden. Auch die Grenzwerte und Anforderungen an den Zapfstellen im Haushalt müssen eingehalten werden. Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur die Vermeidung von gesundheitsschädigenden Konzentrationen, sondern auch die Gewährleistung von Rein- und Genusstauglichkeit. Farblos, klar, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sind Kriterien, die dem uns bekannten Trinkwasser eigen sind.

Wasser wird überwiegend für den häuslichen Gebrauch genutzt – Körperreinigung, Wäschewaschen, Kochen, Toilettenspülung, etc. Dafür muss das Trinkwasser bestimmte Anforderungen erfüllen, um die Qualität zu gewährleisten.

Definition Trinkwasser:

§ 2 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) besagt:

„Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind Trinkwasser:

Wasser für den menschlichen Gebrauch, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, ungeachtet seines Aggregatzustands und ungeachtet dessen, ob es auf Leitungswegen, durch Wassertransport-Fahrzeuge, aus Trinkwasserspeichern, auf Meeresbauwerken oder an Bord von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen oder in verschlossenen Behältnissen bereitgestellt wird und

a) für folgende Zwecke bestimmt ist:

  • zum Trinken,
  • zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken
  • zur Körperpflege und -reinigung,
  • zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
  • zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, oder
  • zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken oder

b) in Lebensmittelunternehmen verwendet wird zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind.“

Trinkwasseraufbereitung

Im Idealfall sollten die Wasserversorger nur die Verteilung des Trinkwassers vornehmen, in der Praxis ist aber eine mehr oder weniger komplexe Rohwasseraufbereitung notwendig.

Bei der zentralen Trinkwasserversorgung sind drei Grundsätze zu beachten (vgl. Trinkwasserversorgung | Umweltbundesamt):

1. Multibarrierenprinzip

Es sind mindestens 4 Barrieren zu errichten:

  1. Barriere: Schutz des Einzugsgebietes (Schutzgebiete) und sichere Wasserfassung (Grundwasser/Uferfiltration)
  2. Barriere: Aufbereitung nach den Regeln der Technik
  3. Barriere: Höchste Sorgfalt bei der Erweiterung und der Reparatur des Rohrnetzes (Desinfektion der reparierten oder neuen Abschnitte) und anschließende Kontrolle der Wasserqualität
  4. Barriere: Speicherung und Verteilung in der Hausinstallation nach den Regeln der Technik (Leitungsmaterial passend zum Wasser, sorgfältige Wärmedämmung, geeignete Hydraulik)

2. Minimierungsgebot

Bei der Trinkwasseraufbereitung und Verteilung dürfen durch die Aufbereitungschemikalien und die verwendeten Materialien nur so wenig Verunreinigungen wie technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar in das Trinkwasser übergehen.

Damit stellt das Minimierungsgebot eine Vorgabe dar, welches auf ein natürliches und ⁠anthropogen⁠ unbelastetes Trinkwasser abzielt.

3. 10%-Regel

Diese Regel ist eine international anerkannte Übereinkunft der Fachleute, die besagt, dass während der Aufbereitung von Rohwasser zu Trinkwasser die Konzentration eines mit einem Grenzwert versehenen (gesundheitlich relevanten) Parameters nicht mehr als 10% des Grenzwertes ansteigen darf.

Die gewonnenen Wässer im Dillenburger Stadtgebiet haben den Vorteil, dass nur eine geringe Aufbereitung erfolgen muss. Hierbei kommen zwei Aufbereitungsverfahren zum Einsatz:

  1. Entsäuerung:

Durch die Entsäuerung wird die Konzentration des im Wasser gelösten Kohlenstoffdioxids (Kohlensäure) durch Ausgasen oder die Reaktion mit basischen Stoffen reduziert, was mit einem Anstieg des pH-Werts verbunden ist. Somit gibt es physikalische und chemische Verfahren.

In Dillenburg wird eine physikalische Methode angewandt. Dabei wird die überschüssige freie Kohlensäure in Form von Kohlenstoffdioxid durch eine drucklose (offene) Belüftung entfernt.

2. Enteisenung und Entmanganung:

Bei der Enteisenung und Entmanganung werden 2-wertige Verbindungen des Eisens und des Mangans aus dem Wasser entfernt. Diese haben zwar in geringen Dosen keine toxischen Eigenschaften, führen aber in Verbindung mit Sauerstoff zu schwer löslichen rotbraunen bis schwarzen Ablagerungen, weshalb sie vorab entfernt werden.

Bei der Aufbereitung wird das Rohwasser belüftet, wobei sich die Gase Kohlensäure und Schwefelwasserstoff verflüchtigen und gleichzeitig im Wasser Sauerstoff aus der Luft aufgenommen wird. Der Sauerstoff verbindet sich (oxidiert) mit dem im Wasser gelösten Eisen und Mangan und es bilden sich kleine Flocken. Diese bewirken, dass das Wasser trübe wird. Anschließend läuft das Wasser über eine Filterstufe, in der die Flocken aus dem Wasser zurückgehalten werden.

Trinkwasserkontrollen

Trinkwasser ist eines der am strengsten kontrollierten Lebensmittel in Deutschland. Die Qualität des Trinkwassers wird durch gesetzlich festgelegte Grenzwerte geregelt. Diese sind in der Trinkwasserverordnung festgeschrieben. Sie sind zwingend einzuhalten, damit es als Trinkwasser abgebeben werden darf. Eine regelmäßige Kontrolle durch das Gesundheitsamt oder ein anerkanntes Labor stellt sicher, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Ab dem Wasserzähler ist der Eigentümer für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich.

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