Spielplatzkontrolle

Um einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, sind die von der Oranienstadt Dillenburg zu unterhaltenden Kinderspiel- und Bolzplätze regelmäßig auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand zu überprüfen.

Für Wartung und Instandhaltung sowie die Reinigung ist der Baubetriebshof der Stadtwerke Dillenburg zuständig. Die mit der Kontrolle und Wartung beauftragte, qualifizierte Fachkraft ist regelmäßig zu schulen. Zu den Kontrollaufgaben gehören:

a) Sicht- und Funktionskontrollen (visuelle Routine-Inspektionen)

Kontrollen zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus oder aus Überbeanspruchung ergeben können, wie etwa zerschnittene Seile oder nicht funktionierende Lager u. Ä.

Im Rahmen dieser Tätigkeit sollte auch die Reinigung der Spielbereiche erfolgen.

b) Verschleißkontrollen (operative Inspektionen)

Überprüfung der Spielgeräte und Beseitigung von regelmäßigen Benutzungsfolgen. Es sind Bolzen, Schrauben, Nieten usw. auf Lockerung, Abnutzung oder Beschädigung und sonstige bewegliche Teile wie Lager, Ketten und Gelenke sowie weitere Verbindungselemente auf Verschleiß zu untersuchen. Absturzsicherungen, Treppen und Podeste sind auf Festigkeit zu kontrollieren. Darüber hinaus sind die erforderlichen Bodenmaterialien in den Spiel- und Sicherheitsbereichen (Aufprallfläche) von Geräten unter Beachtung des Wegspieleffekts zu überprüfen, evtl. aufzulockern und ggfs. aufzufüllen bzw. auszutauschen.

c) Jahreskontrollen (Hauptinspektionen)

In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist zur Feststellung des sicherheitstechnisch einwandfreien Zustandes der Gesamtanlage eine Überprüfung vorzunehmen. Besonderes Augenmerk muss der Standsicherheit gelten; diese ist insbesondere an den Verbindungsstellen zu den Betonfundamenten sowie den Holzpfosten im Erdreich zu überprüfen. Um evtl. verborgene Schäden zu erkennen, kann die Freilegung/Aufgrabung bestimmter Teile erforderlich sein.

Zu kontrollieren ist auch die Anlagensicherheit als Folge durchgeführter Reparaturen oder ersetzter Teile.

  • Die in den gerätespezifischen Betriebs- und Wartungsanleitungen der Herstellerfirmen enthaltenen Hinweise für Inspektion, Wartung und Instandhaltung sind bei den Kontrollen zu beachten.
    • Der Sand in den Spielkästen ist im Rahmen der Wartungsarbeiten mechanisch bis zu einer Tiefe von mindestens 200 mm zu reinigen und aufzufüllen. In besonders belasteten Gebieten kann ein Austausch von kontaminiertem Sand sinnvoll sein. Bei Naturprodukten im Sicherheitsbereich (Aufprallfläche) der Spielgeräte, die dem Fallschutz dienen, ist das Material bei Bedarf aufzulockern und von Fremdkörpern, z.B. Glasscherben, zu reinigen.
    • Die Kontrollen der Spielplätze erfassen nicht nur alle Spielgeräte und -einrichtungen, sondern erstrecken sich auf die gesamte Spielplatzanlage, insbesondere auch auf:
  • die Sitzbänke und Papierkörbe;
  • die ordnungsgemäße Absicherung der Zugänge zu den öffentlichen Verkehrsflächen;
  • die Beschilderung;
  • die Anpflanzungen (Bäume, Hecken, Sträucher, giftige Pflanzen);
  • die Einfriedungen.
    • Neben dem Zustand der Spielplatzanlage ist der allgemeine und hygienische Zustand des Spielplatzes z.B. auf Glasscherben, übermäßige Verkotung und Vandalismusschäden zu überprüfen.

Einzuleitende Maßnahmen

Sofern eine Gefährdung von einer Spielanlage ausgeht, sind unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung vorzunehmen.

Die mit der Kontrolle und Wartung beauftragten Dienstkräfte beheben kleine Schäden (z. B. vorstehende Nägel und Schrauben, abstehende Holzsplitter) sowie notwendige Reinigungsarbeiten sofort.

Ist ein sofortiges Beseitigen der Schäden an Spielgeräten oder von Gefahrenstellen nicht möglich, muss eine Schadensmeldung erstellt werden, in der der Mangel bzw. die Schadensstelle ausführlich beschrieben wird. Diese sind von den Kontrollpersonen unverzüglich dem Bauamt , Abteilung Tiefbau über den Dienstweg zu melden, der die schnellstmögliche Beseitigung der Schäden durch eigene Dienstkräfte oder eine Beauftragung Dritter veranlasst.

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