3. Änderung der Wasserversorgungssatzung

3. Änderung der Wasserversorgungssatzung

Die Wasserversorgungssatzung der Oranienstadt Dillenburg wurde zum dritten Mal geändert. Die Änderung der Wasserversorgungssatzung beinhaltet eine Änderung der Benutzungsgebühr (§ 28 der Wasserversorgungsatzung). Diese beträgt mit Wirkung vom 01.01.2025 :

2,47 EUR       ohne Mehrwertsteuer je cbm entnommenen Wassers
2,6429 EUR    mit Mehrwertsteuer je cbm entnommenen Wassers

Die 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Dillenburg wurde am 07.12.2024 in dem Dillenburger Wochenblatt veröffentlicht.

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