Die Wasserversorgungssatzung der Oranienstadt Dillenburg wurde zum dritten Mal geändert. Die Änderung der Wasserversorgungssatzung beinhaltet eine Änderung der Benutzungsgebühr (§ 28 der Wasserversorgungsatzung). Diese beträgt mit Wirkung vom 01.01.2025 :
2,47 EUR ohne Mehrwertsteuer je cbm entnommenen Wassers 2,6429 EUR mit Mehrwertsteuer je cbm entnommenen Wassers |
Die 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Dillenburg wurde am 07.12.2024 in dem Dillenburger Wochenblatt veröffentlicht.