Durchfahrtsverbot: Regelmäßige Kontrollen im „Dillfeld“

Durchfahrtsverbot: Regelmäßige Kontrollen im „Dillfeld“

Autofahrer zeigen sich einsichtig und kommen meist mit mündlicher Verwarnung davon Dillenburg (red). Stadtauswärts entlang der Dill, vorbei am Tierheim führt die asphaltierte Strecke – für Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer und landwirtschaftliche Fahrzeuge durchaus erlaubt. Für den restlichen Auto- und Motorradverkehr ist der Weg allerdings tabu. Dennoch ist der „Schleichweg“ in Richtung Haiger beliebt, viele nutzen die Abkürzung durch das „Dillfeld“ in Richtung Sechshelden, ohne sich der Bedeutung der eigentlich unübersehbaren Beschilderung klar zu sein. Das stellt das Team aus dem Dillenburger Ordnungsamt bei regelmäßigen Kontrollen auf dem Abschnitt immer wieder fest.

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sprechen gestoppte Pkw-Lenker und Besitzer von am Weg abgestellten Autos erst einmal an und weisen auf die „Verfehlung“ hin. Die Reaktion: In den meisten Fällen sind die Betroffenen einsichtig und kommen mit einer mündlichen und kostenfreien Verwarnung davon. Durchgegriffen wird allerdings bei Wiederholungstätern. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeldverfahren geahndet wird. Wer mit dem Auto verbotenerweise unterwegs ist, bezahlt dann 50 Euro; 55 Euro Bußgeld sind fällig, wenn das Fahrzeug an der Strecke geparkt ist.

Eine Ausnahmegenehmigung gibt es für Besitzer von Kleingärten, die im „Dillfeld“ liegen. Sie dürfen mit ihren Wagen bis an die Grundstücke fahren – allerdings nur im Schritttempo. Die Genehmigung kann im Ordnungsamt beantragt werden. Keine Bescheinigung wird dagegen für die Angler ausgestellt, die hier auf dem Abschnitt an der Dill ihrem Hobby nachgehen. Sie müssen mit ihrer Ausrüstung den Weg an das Ufer des Flusses zu Fuß antreten.

Die engmaschigen Kontrollen zwischen Dillenburg und Haiger werden auch weiterhin durchgeführt, da im „Dillfeld“ ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist und eine Verunreinigung des Trinkwassers verhindert werden soll. Die Schutzgebietsverordnung stammt aus dem Jahr 1978.

Die Zone I, direkt am Brunnen, ist besonders geschützt und eingezäunt. Innerhalb dieses Areals ist Fahr- und Fußgängerverkehr verboten, aber aufgrund des Zaunes eben auch nicht möglich.

Die Stadtverwaltung appelliert daher, keine Autos zu parken, damit möglicherweise auslaufendes Benzin oder Öl nicht ins Erdreich gelangt. Hundebesitzer sollten die Fäkalien einsammeln, damit diese nicht längerfristig zu einer Gefährdung des Wassers führen können. Am Tierheim sind extra ein Spender für Hundekotbeutel und ein Mülleimer für die ordentliche Entsorgung aufgehängt.

Immer mehr Fahrzeuge auf eigentlich verbotenen Feldwegen – das ist sicherlich nicht nur im „Dillfeld“ der Fall. Gerne genutzte „Schleichwege“ gibt es in der Oranienstadt Dillenburg einige. Beispielsweise die alte Landstraße zwischen Niederscheld und Burg oder der befestigte Feldweg zwischen Donsbach und Langenaubach. Auch hier wird das Team aus dem Ordnungsamt verstärkt ein Auge drauf haben.

Viel Geld kostet es die Verwaltung jährlich, unachtsam entsorgten Müll einzusammeln und zu entsorgen. Oft handelt es sich um Essensreste und Verpackungen, die aus dem Autofenster geworfen oder von Wanderern nach dem Picknick aus dem Rucksack am Rastplatz einfach zurückgelassen werden. Sie sollten die Umwelt schonen und die meist in der Nähe der Rastplätze angebrachten Abfallbehälter nutzen, um ihren Unrat zu entsorgen.  

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