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. - immer gut versorgt


Beiträge für die Erneuerung der Wasserversorgungsanlage werden in Niederscheld abgerechnet

Zur Zeit führen die Stadtwerke Dillenburg in Niederscheld zahlreiche Rohrleitungsarbeiten im Stadtteil Niederscheld durch.

Die Arbeiten erfolgen aufgrund von genehmigten Wasserversorgungsentwürfen und werden abschnittsweise durchgeführt. In den Stadtteilen Donsbach, Eibach, Frohnhausen, Manderbach, Nanzenbach und Oberscheld sind die Arbeiten bereits abgeschlossen. In Niederscheld werden die Arbeiten noch bis zum Jahr 2012 dauern.

Die Gesamtkosten der Erneuerungsmaßnahme in der Gesamtstadt betragen rund 24,3 Mio. Euro. Mit den Beitragseinnahmen in Höhe von rund 17,1 Mio. Euro aller Grundstückseigentümer Dillenburgs wird die Maßnahme teilfinanziert. Gut 30% verbleiben als Gemeindeanteil.

Der Wasserbeitrag wird wie erwähnt von allen Grundstückseigentümern angefordert, deren Grundstücke an die Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind oder angeschlossen werden können. Dies betrifft daher auch die Bürgerinnen und Bürger, bei denen die Leitung in der Straße nicht ausgetauscht wurde mit Ausnahme der Gebiete, in den bereits ein Erneuerungsbeitrag erhoben wurde.

Da sich die Arbeiten noch zwei Jahre hinziehen werden, wird der Wasserbeitrag in Form einer Vorauszahlung erhoben. Dabei wird der zu zahlende Gesamtbetrag auf drei gleiche Jahresraten aufgeteilt. Dieses Verfahren hat für den Bürger den Vorteil, dass der Gesamtbeitrag nicht auf einmal zu begleichen ist. Die finanzielle Belastung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie jetzt fällt also moderater aus. Es ist geplant, die erste Jahresrate zum 01.10.2010 zu erheben, die nächsten Jahresraten dann jeweils zum 01.07.2011 und 01.07.2012. Der Bescheid wird den Grundstückseigentümern im August/September 2010 zugehen.

Nach Abschluss aller Erneuerungsmaßnahmen in Niederscheld wird dann der Fertigstellungsbeschluss gefasst und die Endabrechnung vorgenommen. Bei dieser Endabrechnung werden dann die Vorausleistungen abgezogen.

Die Höhe des Wasserbeitrags errechnet sich – genau wie der Abwasserbeitrag für die Kläranlage – nach der Grundstücksgröße und der Art der baulichen Nutzung, der sogenannten Geschossfläche.

Aufgrund einer sogenannten „Globalkalkulation“, bei der alle Kosten auf alle Grundstücke umgelegt werden, wurden für jeden Quadratmeter Grundstücksfläche ein Betrag von 1,16 € und für jeden Quadratmeter Geschossfläche ein Betrag von 1,24 € ermittelt.

Viele Fragen tauchen im Zusammenhang mit der Beitragszahlung immer wieder auf. Auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier eine Antwort:

1. Welches Gebiet wird abgerechnet?

Es wird der gesamte Stadtteil Niederscheld abgerechnet. Ausgenommen sind hier bereits abgerechnete Maßnahmen.

2. Handelt es sich um einen einmaligen Beitrag oder muss ich – wie beim Wassergeld – jedes Jahr eine solche Zahlung leisten?

Es handelt sich um einen einmaligen Beitrag zu den Investitionskosten für die Wasserversorgungsanlage. Mit diesen Beitragsabrechnungen erhalten wir rund 17,1 Millionen Euro. Die Investitionskosten belaufen sich auf rund 24,3 Millionen.

3. Muss ich für ein unbebautes Grundstück (z.B. Garten oder Bauplatz) auch den Beitrag bezahlen?

Ja. Auch unbebaute Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht, und zwar dann, wenn sie in der bebauten Ortslage oder aber im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, vorausgesetzt, dass sie nach ihrem Zuschnitt und deren Größe zumindest mit einer Garage bebaut werden könnten. Außerdem muss grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, das Grundstück direkt an die öffentliche Wasserversorgung anschließen zu können.

4. Was bedeutet „Geschossfläche“ und woher kommt die „Geschossflächenzahl“?

Die Geschossfläche sagt etwas über die zulässige bauliche Ausnutzung eines Grundstücks aus, nämlich wie viel Quadratmeter bebaute Fläche (eventuell in mehreren Geschossen) auf einem Grundstück maximal realisiert werden können. Wenn man die Geschossfläche nicht berücksichtigt und nur nach der Grundstücksgröße veranlagt, würde nämlich kein Unterschied beispielsweise zwischen einem Einfamilienhaus und einem zehnstöckigen Hochhaus gemacht, was zu einer ungerechten Lastenverteilung führen würde. Die Geschossflächenzahl ist in den Gebieten, in denen es einen Bebauungsplan gibt, dort festgeschrieben. In Gebieten, in denen es keinen Bebauungsplan gibt, richtet sich der Wert für die Ermittlung der Geschossflächenzahl nach der im Umkreis überwiegend vorhandenen Bebauung. Dabei werden eingeschossige Gebäude in der Regel mit einer Geschossflächenzahl von 0,5 festgesetzt, zweigeschossige Gebäude haben regelmäßig eine Geschossflächenzahl von 0,8.

5. Die zulässige Geschossfläche wird auf meinem Grundstück unterschritten bzw. das zweigeschossig bebaubare Grundstück ist tatsächlich nur eingeschossig bebaut. Was muss ich bezahlen?

Die Höhe des Beitrags bemisst sich prinzipiell immer nach der zulässigen baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Es liegt im Ermessen des Eigentümers, die maximale Ausnutzung des Grundstücks – auch im Nachhinein – auszuschöpfen. Andere Regelungen gelten für angeschlossene Grundstücke außerhalb des Ortsbereichs, wie z.B. Vereinsheime oder Aussiedlerhöfe. Da hier grundsätzlich keine Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, wird bei diesen Grundstücken auf die tatsächlich vorhandene Bebauung abgestellt.

6. Wann wird der Betrag fällig? Kann ich auch in Raten zahlen?

Der Beitrag wird in drei gleichen Jahresraten fällig. Es ist geplant, die erste Rate zum 01.10.2010 zu erheben. Die weiteren Raten werden dann jeweils am 01.07 fällig.

Bei besonderen wirtschaftlichen Belastungen besteht auch die Möglichkeit der Ratenzahlung. Auch wenn wir darum bemüht sind, den bürokratischen Aufwand zu minimieren, sind wir aber aufgrund von rechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet, die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die regelmäßigen monatlichen Belastungen des Kunden zu prüfen. Dazu müssen mit dem Ratenantrag geeignete Dokumente vorgelegt werden, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden. Für weitere Einzelheiten steht Ihnen Herr Enseroth bei den Stadtwerken Dillenburg zur Verfügung. Er ist unter der Telefonnummer 02771/3302-315 zu erreichen.

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Info:
Beiträge für die Erneuerung der Wasserversorgungsanlage werden in Niederscheld abgerechnet ist Beitrag Nr. 607
Autor:
admin am 20. Mai 2010 um 00:00
Kategorie:
Erneuerungsmaßnahme
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