Die Bauarbeiten in der Unteren Waldstraße in Frohnhausen sowie in der Goldbachstraße in Nanzenbach zur Erneuerung der Wasserleitung sind abgeschlossen. Nach der Fertigstellung dieser beiden Maßnahmen ist die die Wasserversorgungsanlage in Frohnhausen und Nanzenbach fertig gestellt. Entsprechende Fertigstellungsbeschlüsse hat der Magistrat in einer seiner vorletzten Sitzung gefasst. Diese Beschlüsse wurden am 11.03.2010 im Dillenburger Wochenblatt veröffentlicht.
Es werden nun alle Grundstückseigentümer, deren bebaute oder bebaubaren Grundstücke an die Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind oder angeschlossen werden können zu einem einmaligen Wasserbeitrag herangezogen. Dies betrifft jedoch nur die Eigentümer, die noch nicht durch einen früheren Fertigstellungsbeschluss zur Zahlung eines Wasserbeitrages herangezogen wurden.
In Frohnhausen ist grundsätzlich das Gebiet rechts der Hauptstraße Richtung Wissenbach betroffen. Ausgenommen hiervon sind die Kupferwerkstraße sowie Teile der Bahnhofstraße und des Gebiets „Auf dem Langaar“, weil diese Gebiete bereits durch frühere Veranlagungen abgerechnet wurden.
In Nanzenbach ist insbesondere die Adolfstraße (teilweise), Am Grauberg, Batzbachstraße (teilweise), Goldbachstraße (teilweise), Mährmetseifen, Ruhwiesenstraße und Schwarzbachstraße, denn in Nanzenbach sind bereits große Teile des Ortes durch frühere Veranlagungen abgerechnet.
Die Bescheide werden voraussichtlich Ende März/Anfang April 2010 an die Kunden zugestellt.
Die Höhe des Wasserbeitrags errechnet sich – genau wie der Abwasserbeitrag für die Kläranlage – nach der Grundstücksgröße und der Art der baulichen Nutzung, der sogenannten Geschossfläche.
Aufgrund einer sogenannten „Globalkalkulation“, bei der alle Kosten auf alle Grundstücke umgelegt werden, wurden für jeden Quadratmeter Grundstücksfläche ein Betrag von 1,16 € und für jeden Quadratmeter Geschossfläche ein Betrag von 1,24 € ermittelt.
Viele Fragen tauchen im Zusammenhang mit der Beitragszahlung immer wieder auf. Auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier eine Antwort:
1. Welches Gebiet wird abgerechnet?
Es handelt sich in Frohnhausen um alle Grundstücke ab Ortseingang von Dillenburg kommend rechts der Hauptstraße. Ausgenommen sind hier bereits abgerechnete Maßnahmen in der Kupferwerkstraße, Bahnhofstraße und Auf der Langaar.
In Nanzenbach wird die Adolfstraße (teilweise), Batzbachstraße (teilweise), Goldbachstraße (teilweise), Mährmetseifen, Ruhwiesenstraße und Schwarzbachstraße abgerechnet.
2. Handelt es sich um einen einmaligen Beitrag oder muss ich – wie beim Wassergeld – jedes Jahr eine solche Zahlung leisten?
Es handelt sich um einen einmaligen Beitrag zu den Investitionskosten für die Wasserversorgungsanlage. Mit diesen Beitragsabrechnungen erhalten wir rund 17 Millionen Euro. Die Investitionskosten belaufen sich auf rund 24,1 Millionen.
3. Muss ich für ein unbebautes Grundstück (z.B. Garten oder Bauplatz) auch den Beitrag bezahlen?
Ja. Auch unbebaute Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht, und zwar dann, wenn sie in der bebauten Ortslage oder aber im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, vorausgesetzt, dass sie nach ihrem Zuschnitt und deren Größe zumindest mit einer Garage bebaut werden könnten. Außerdem muss grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, das Grundstück direkt an die öffentliche Wasserversorgung anschließen zu können.
4. Was bedeutet „Geschossfläche“ und woher kommt die „Geschossflächenzahl“?
Die Geschossfläche sagt etwas über die zulässige bauliche Ausnutzung eines Grundstücks aus, nämlich wie viel Quadratmeter bebaute Fläche (eventuell in mehreren Geschossen) auf einem Grundstück maximal realisiert werden können. Wenn man die Geschossfläche nicht berücksichtigt und nur nach der Grundstücksgröße veranlagt, würde nämlich kein Unterschied beispielsweise zwischen einem Einfamilienhaus und einem zehnstöckigen Hochhaus gemacht, was zu einer ungerechten Lastenverteilung führen würde. Die Geschossflächenzahl ist in den Gebieten, in denen es einen Bebauungsplan gibt, dort festgeschrieben. In Gebieten, in denen es keinen Bebauungsplan gibt, richtet sich der Wert für die Ermittlung der Geschossflächenzahl nach der im Umkreis überwiegend vorhandenen Bebauung. Dabei werden eingeschossige Gebäude in der Regel mit einer Geschossflächenzahl von 0,5 festgesetzt, zweigeschossige Gebäude haben regelmäßig eine Geschossflächenzahl von 0,8.
5. Die zulässige Geschossfläche wird auf meinem Grundstück unterschritten bzw. das zweigeschossig bebaubare Grundstück ist tatsächlich nur eingeschossig bebaut. Was muss ich bezahlen?
Die Höhe des Beitrags bemisst sich prinzipiell immer nach der zulässigen baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Es liegt im Ermessen des Eigentümers, die maximale Ausnutzung des Grundstücks – auch im Nachhinein – auszuschöpfen. Andere Regelungen gelten für angeschlossene Grundstücke außerhalb des Ortsbereichs, wie z.B. Vereinsheime oder Aussiedlerhöfe. Da hier grundsätzlich keine Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, wird bei diesen Grundstücken auf die tatsächlich vorhandene Bebauung abgestellt.
6. Wann wird der Betrag fällig? Kann ich auch in Raten zahlen?
Grundsätzlich ist der Beitrag innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids zu zahlen. Bei besonderen wirtschaftlichen Belastungen besteht auch die Möglichkeit der Ratenzahlung. Auch wenn wir darum bemüht sind, den bürokratischen Aufwand zu minimieren, sind wir aber aufgrund von rechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet, die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die regelmäßigen monatlichen Belastungen des Kunden zu prüfen. Dazu müssen mit dem Ratenantrag geeignete Dokumente vorgelegt werden, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden. Für weitere Einzelheiten steht Ihnen Herr Enseroth bei den Stadtwerken Dillenburg zur Verfügung. Er ist unter der Telefonnummer 02771/3302-315 zu erreichen.
Die Erneuerungsmaßnahmen in Donsbach, Eibach, Frohnhausen, Manderbach, Nanzenbach und Oberscheld sind nun abgeschlossen. Es stehen noch umfangreiche Erneuerungen im Stadtteil Niederscheld an. In der Kernstadt ist noch die Poststraße und Hindenburgstraße zu erneuern. Die Kernstadt zwischen Dill und Bahnstrecke Gießen-Siegen wird voraussichtlich 2010 abgerechnet. Niederscheld folgt anschließend. Danach ist die Erneuerungsmaßnahme in Dillenburg abgeschlossen.