Für Wasserhausanschlüsse und Wasserbeiträge gilt wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
Seit dem 1. August 2000 wurden Hausanschlüsse und Wasserbeiträge mit den vorgeschriebenen Regelsteuersätzen von 16 bzw. 19 Prozent abgerechnet.
Der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof haben entschieden, dass für Wasserhausanschlüsse und Wasserbeiträge rückwirkend bis zum 01. August 2000 der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt.
Auf freiwilliger Basis korrigieren die Stadtwerke Dillenburg im Rahmen des Kundenservices die seit dem 01.08.2000 erstellten Bescheide, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Abgerechnet wurde mit einem Umsatzsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent
- Die Rechnung wurde nicht für den unternehmerischen Bereich erstellt, der Anspruch auf Vorsteuer-Erstattung hat.
Ein Antrag durch den Kunden ist nicht erforderlich. Da die Aufbereitung der Daten jedoch ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Stadtwerke Dillenburg darstellt, kann sich die Rückzahlung noch hinziehen. Geplant ist, die Korrekturen im Jahr 2010 durchzuführen und abzuschließen.
Nähere Infos erteilt Herr Enseroth unter der Telefonnummer 02771 / 3302-315.